C&S Heimmanager Die Pflegesoftware für den gehobenen Anspruch

Teil 3

Neben Aufbau und Funktion findet sich eine weitere wichtige Komponente der Pflegedokumentation im Personenkreis derer, die Einsicht in dieselbe nehmen dürfen. Gerade, wenn es im Gesundheitszustand des Patienten zu einer Veränderung kommt und der Kreis der Personen, die eine Berechtigung zur Einsicht haben, nicht genau definiert ist, ist der Konflikt schon vorprogrammiert.

Welche Personengruppen haben das Recht auf Einsichtnahme und in welchem Umfang?

Generell können neun unterschiedliche Personengruppen in der Pflegesituation die Forderung auf Einsichtnahme erheben, wenn auch nicht alle mit dem gleichen Umfang an Einsichtsrechten.

Hierzu zählen:

  • Der Patient
  • Angehörige und Freunde
  • Betreuer und Pflegepersonal
  • Die Pflegeeinrichtung
  • Der Hausarzt
  • Die Aufsichtsbehörde
  • Die Pflegeversicherung
  • Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)
  • Sonstige Personen und Dritte

Der Patient

Natürlich steht der Patient an erster Stelle des Personenkreises für die Einsichtnahme in die Pflegedokumente, denn alle darin aufgeführten Angaben betreffen ihn oder sie selbst, was das volle Einsichtsrecht rechtfertigt.
Zusätzlich liegt die Verfügung von Maßnahmen, deren Änderung und Einstellung in die Bewohnerakte in seiner / ihrer Entscheidung, was ganz klar in § 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist.

Angehörige und Freunde

Eine Einsichtnahme durch Angehörige und Freunde ist nur dann erlaubt, wenn eine schriftliche Vollmacht des Patienten vorliegt, die dieses gestattet. Selbstverständlich kann der Patient diese Erlaubnis jederzeit widerrufen.

Betreuer und Pflegepersonal

Während der Pflegekraft das Recht gewährt wird, Einsicht in die Pflegedokumentation zu nehmen, kann der Vermögensbetreuer dieses Recht nur bezogen auf die an die Dokumentation gebundenen Maßnahmen und auf den Gegenstand der Betreuung in Anspruch nehmen, wenn er über einen Gerichtsbeschluss verfügt, der ihm als automatische Vollmacht dient.

Die Pflegeeinrichtung

Die Pflegeeinrichtung als aktenführende Stelle kann ohne Einsichtnahme in die Bewohnerakte keine Pflege gewährleisten, was aber voraussetzt, dass klar definiert ist, wer in der Hierarchie der Einrichtung über dieses Einsichtsrecht verfügt und wer nicht. Des Weiteren muss ein rechtlicher Grund vorhanden sein und Datenschutz und Datensicherheit müssen eingehalten werden.

Der Hausarzt

Ähnlich, wie bei der Pflegeeinrichtung verhält sich die Sachlage auch beim Hausarzt, denn ohne Einsichtnahme in die Bewohnerakte ist es dem Hausarzt unmöglich, weitere behandelnde Maßnahmen zu beurteilen und zu erarbeiten. Geheimhaltung und Sicherung der Daten sind über seine ärztliche Schweigepflicht abgesichert.

Die Aufsichtsbehörde

Das Recht zur Einsichtnahme für die Aufsichtsbehörde ist in den Landesheimgesetzen geregelt, denn ohne den Inhalt der Bewohnerakte zu kennen, ist es der Aufsichtsbehörde nicht möglich, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

Die Pflegeversicherung

Über die Leistungsnachweise hinaus hat die Krankenkasse kein Einsichtsrecht in die Dokumente eines Patienten, da der Zuständigkeitsbereich für die Pflegebeurteilung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen liegt.

Ausschließlich im Zweifelsfall kann die Krankenkasse zur Leistungsabrechnung Informationen zur Pflegesituation verlangen, die ihr aber auch nur mit Einwilligung des Patienten gewährt werden.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen

Die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation und das Kopieren von relevanten Inhalten wird dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen durch § 104 SGB XI genehmigt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Sonstige Personen und Dritte

In der Regel haben dritte Personen kein Recht darauf, Bewohnerakten einzusehen oder auf sensible Daten zuzugreifen, es sei denn der Patient hat eine schriftliche Einwilligung erteilt.

Mit dem C&S Heimmanager können Sie schnell und unkompliziert festlegen, wer Zugriff auf die jeweilige Bewohnerakte erhält und wer nicht, da die notwendigen Einwilligungserklärungen immer an einem Ort hinterlegt und stets auf dem neuesten Stand sind.

Checklisten – Ein wichtiger Faktor für das Qualitätsmanagement in der Pflege

Immer wieder erweisen sich Checklisten als ein hervorragendes Instrument zur Informationserfassung auf einen Blick, weil durch sie Informationen beim Abrufen auf das Wesentliche reduziert und zudem in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht werden. Anhand der aufgeführten Punkte kann die Liste direkt abgearbeitet werden, so dass diese auch als Handlungsweisung dienen kann.

Checklisten stellen eine wichtige Komponente für Pflege und Pflege – Qualitätsmanagement dar und finden ihren Einsatz beispielsweise als Assessmentbögen bei der Aufnahme von neuen Patienten mit Pflegegrad, bei der Bedarfsaktualisierung, als Inhaltslisten für den Notfallkoffer, zur Einarbeitung von neuen Pflegekräften, bei Anleitungen für allgemeine Tätigkeiten oder zu Dokumentationszwecken gegenüber der Pflegekasse.

Checklisten dienen im Pflege – Qualitätsmanagement vorrangig zur Vereinfachung des Arbeitsalltags der Pflegekräfte, sind aber auch gleichermaßen für einen organisierten Pflegeprozess, sowie eine verstärkte Effektivität mit simultaner Senkung der Kosten verantwortlich. Im Hinblick auf den ständigen Zeitmangel in der Pflege und den zugleich hohen Qualitätsstandard der Pflegeleistungen werden Checklisten eine immer größer werdende Bedeutung im Pflege – Qualitätsmanagement einnehmen.

Welche Checkliste nun gerade für Ihre Einrichtung und Ihr Personal die Beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten und deshalb bietet Ihnen der C&S Heimmanager eine Vielzahl an unterschiedlichen Checklisten, sowie die Möglichkeit, eine ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Liste zu erstellen.

Wenn Sie die ganz persönliche Checkliste vorziehen, sollten Sie darauf achten, dass Sie nachfolgende Punkte eingehalten werden:

Die passende Bezeichnung

Damit eine Akte von der Pflegesoftware erkannt wird, benötigt sie eine Bezeichnung, wofür in der Regel der Name des Patienten Verwendung findet.

Das Brainstorming

Um möglichst viele Möglichkeiten für die behandelnden Maßnahmen in Erwägung ziehen zu können, ist es ratsam, alle bedeutenden Informationen, Themen und Gedanken zum Pflegegegenstand in einer Liste zu sammeln.

Alle gesammelten Informationen in eine sinnvolle Reihenfolge bringen

Alle gesammelten Begriffe gilt es nun entsprechend Ihren Kriterien in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen, um Ihrer Pflege die notwendige Wirksamkeit zu verleihen.

Verbesserungsmöglichkeiten erkennen

Verfügt Ihre Checkliste nun über eine fundierte Reihenfolge, überprüfen Sie, ob Punkte Ihrer Meinung nach noch einer Ergänzung bedürfen oder Lücken ausgefüllt werden müssen.

Der Test

Erst, nachdem Sie die Checkliste an Ihren Patienten getestet haben, wissen Sie, ob diese noch Fehler oder verdeckte Lücken aufweist, die noch optimiert werden müssen.

Die Adaption

Jetzt haben Sie die Möglichkeit, Anpassungen in Ihrer Liste vorzunehmen, die die entdeckten Fehler und Lücken beseitigen.

Die Sicherung der Checkliste

Im letzten Schritt muss die Checkliste natürlich noch gespeichert werden, damit sie immer wieder zur Anwendung kommen kann.

Die Checklisten des C&S Heimmanagers erfüllen all diese Kriterien in Form von notwendigen Kapazitäten für Ihre Gedankensammlung über das Sortieren derselben in eine zweckmäßige Reihenfolge bis zur Sicherung Ihrer getesteten und für gut befundenen Checkliste.